Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Haushaltsplanung in Form des Neuen Kommunalen Finanzmanagements beinhaltet das Element der intergenerativen Gerechtigkeit. Mit dem heutigen Verwaltungshandeln soll vermieden werden, dass zu Lasten zukünftiger Generationen gewirtschaftet wird. Haushaltspolitik muss somit nachhaltig sein.
§ 75 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW konkretisiert diesen Grundsatz:
Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Verpflichtung des Satzes 1 gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können.
Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2009 weist für den Haushalt der Stadt Rheda-Wiedenbrück sowohl für das kommende Haushaltsjahr als auch die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung ein strukturellen Defizit aus, so das genau dieses Ziel in den nächsten Jahren nicht erreicht wird.
Die heutige Politik hat darauf zu achten, dass von ihr nicht heute das verwirtschaftet wird, was ihr gar nicht gehört.
Insofern ist Politik gefordert, mittelfristig nach Wegen zu suchen, intergenerative Gerechtigkeit walten zu lassen. Dieses wird jedoch nicht kurzfristig möglich sein. Es muss jedoch mittelfristig gelingen, im Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Politik den Haushalt der Stadt Rheda-Wiedenbrück wieder generationengerecht aufzustellen.
Zu diesem Zweck beantragt die SPD-Fraktion, folgende Angelegenheiten bis zu den Haushaltsplanberatungen 2010 auf auf den Weg zu bringen und eng mit der Politik abzustimmen:
Durchführung eines aufgabenkritischen Verfahrens für alle Bereiche der Verwaltung
Es sollte eine Überprüfung sämtlicher Aufgabenwahrnehmungen auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit erfolgen. Diese Aufgabe ist als strategische Management- und Controllingaufgabe zu verstehen. Die Frage der "Aufgaben"-kritik ist also als strategische Frage auszurichten an den gewünschten Ergebnissen/Wirkungen kommunalen Handelns. Daran wäre zu prüfen, ob die Verwaltung die richtigen Produkte (als Output) erstellt – was der klassischen Beschreibung von "Aufgaben" entspräche. Deutlich hat dies die KGSt in ihrem Konzept des strategischen Managements formuliert.
Prüfung der Notwendigkeit der Einführung eines zentralen Vertragsmanagements
Vertragsmanagement wird in der freien Wirtschaft als das Fundament für das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens angesehen und stellt somit eine sowohl globale als auch eine komplexe Unternehmensaufgabe dar. In dem steigenden Maße, wie sich kommunale Verwaltungen als Unternehmen verstehen, wird Vertragsmanagement zunehmend als auch sinnvoll für die kommunalen Verwaltungen angesehen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass fast alle Bereiche der kommunalen Verwaltung von diesem Thema betroffen sind. Eine Bündelung der Aufgabe an zentraler Stelle kann positive Synergieeffekte erbringen. Zudem gilt es bei der zukünftigen strategischen Ausrichtung zu beachten, in welchem Maße neben gesetzlichen auch vertragliche Bindungen bestehen. Diese Informationen müssen auch der Politik transparenter als bisher gemacht werden. Es sollte eine zunächst eine Bestandsanalyse sämtlicher bestehender vertraglicher Bindungen erfolgen.
Weiterentwicklung der Eckwerteplanung des Haushaltes einschließlich Weiterentwicklung des Neuen kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Rheda-Wiedenbrück
Für die Haushaltsplanung 2009 ist bereits ein Eckwerteverfahren betrachtet worden. Es gilt dieses weiter zu entwickeln und weitere generelle Eckwerte für die zukünftige Finanzplanung zu entwickeln.
Zudem sind konkrete Zielwerte für einzelne Produkte zu benennen.
Die zukünftigen Jahresabschlüsse sind mit Hilfe eines NKF-Kennzahlensets für die Politik transparent zu gestalten. Für Nordrhein-Westfalen ist ein solches Kennzahlenset vorhanden. § 12 GemHVo konkretisiert dies:
Für die gemeindliche Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.
Das politische Controlling des Haushaltes ist zu entwickeln. Es sollten verpflichtend regelmäßige Berichte gegenüber dem Rat erfolgen. Sollten diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, so sollte ein Ratsbeschluss herbei geführt werden, der eine vierteljährliche Berichterstattung über den Stand des Haushaltes vorsieht. Inhalt und Aufbau könnten sich am Jahresabschluss orientieren. Auch hier könnten Kennzahlen verwendet werden.
Entwicklung von Zuschussrichtlinien
Es sind verbindliche Zuschussrichtlinien für alle freiwilligen Zuschüsse der Stadt Rheda-Wiedenbrück zu entwickeln, um öffentliches Handeln transparent und planbar zu gestalten. Als positives Beispiel können neben den bereits bestehenden Zuschussrichtlinien des Integrationsausschusses hier u.a. die Richtlinien der Stadt Wiesbaden benannt werden. Deren Richtlinien sind für die Beantragung, Gewährung und Abrechnung aller Förderungsmaßnahmen verbindlich. Neben den allgemeinen Zuschussrichtlinien gibt es dort für den Bereich Kultur spezielle Richtlinien.
Entwicklung von Pflegestandards für den Bereich der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen
Von allen Parteien wird die Notwendigkeit einer vernünftigen Pflege der o. g. Flächen gesehen. Die FDP-Fraktion hat in Ihrem Antrag zur Bereitstellung von zusätzlichem Personal oder Zuschüssen für den Eigenbetrieb Bauhof deutlich gemacht, dass Ihr dies ein besonderes Anliegen ist. Grundsätzlich wird dieser Antrag von uns begrüßt. Allerdings sind wir nicht in der Lage, mit Sicherheit zu wissen, wie viel Personal bzw. finanzielle Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Hierzu ist es aus unserer Sicht unabdingbar, dass zunächst Pflegestandards wie bereits mehrfach gefordert endlich entwickelt werden.
Kurzfristig wird beantragt, folgende Prüfung durchzuführen:
Versicherungswertermittlung für städtische Gebäude
Eine bundesweite Versicherungswerteermittlung hat ergeben, dass nur für ein Drittel der geprüften Objekte zutreffende Versicherungswerte vorlagen. Ungefähr 60 % der Objekte waren überversichert.
Falls eine solche Prüfung in den letzten Jahren bereits stattgefunden hat, bitten wir um Darstellung des aktuellen Standes.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Kursim
Fraktionsvorsitzender