Breite Zustimmung des Rates

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren

Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück hat in seiner Sitzung am 10.11.2009 die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Rheda-Wiedenbrück behandelt und der Örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung i. V. m. § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung folgenden Auftrag erteilt:

Es ist festzustellen, zu welchem Zeitpunkt welche Plandaten zum Haushalt 2010 vorgelegen haben und zu welchem Zeitpunkt das drohende Haushaltssicherungskonzept hätte festgestellt werden können. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 09.02.2010 den Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung beraten und zur Kenntnis genommen. Eine Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses liegt nun dem Rat in öffentlicher Sitzung vor.

Die nun folgende Stellungnahme und die daraus resultierenden Beschlussvorschläge sind das Ergebnis intensiver- auch interfraktioneller Beratungen. Uns freut, dass es über Parteigrenzen hinweg gelungen ist zu einer einheitlichen Bewertung des Prüfungsergebnisses zu gelangen.

Die nun folgende Erklärung und die daraus resultierenden Beschlussvorschläge und Zielperspektiven sind gemeinsam von den Fraktionen der CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erarbeitet worden.

Sie bilden die gemeinsame zukünftige kommunalpolitische Basis für die nun folgende Haushaltskonsolidierung.

Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück nimmt den Bericht über die Prüfung der Haushaltsplanung zum Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis und beschließt folgenden Beschlussvorschlag:

Der frühere Bürgermeister Bernd Jostkleigrewe hat mehrfach und über mehrere Monate hinweg seine Informationspflichten gegenüber dem Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück gravierend verletzt. § 62 Abs.4 GO

Durch eine bewusst einseitige selektive Bewertung der städtischen Finanzsituation wurden Öffentlichkeit und Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück im Unklaren gelassen.

Die Beigeordneten und Finanzverantwortlichen des Verwaltungsvorstandes haben von ihrem Recht, den Hauptausschuss abweichend von der Meinung des Bürgermeisters zu informieren – warum auch immer -, keinen Gebrauch gemacht. Herr Theo Mettenborg hatte dieses Recht als Fachbereichsleiter im untersuchten Prüfungszeitraum nicht.

Die Verletzung der Informationspflicht durch den Bürgermeister und der Finanzverantwortlichen im Verwaltungsvorstand wird vom Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück missbilligt.

Dadurch wurde das Vertrauensverhältnis zwischen Rat und Verwaltung beschädigt.

Der Rat fordert den Bürgermeister Theo Mettenborg auf umgehend ein funktionierendes, quartalsweises Finanzcontrolling in der Verwaltung sicherzustellen und den Rat in Zukunft über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten.

Der Rat ist nach § 40 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Träger der Gemeindeverwaltung. Im obliegt die Kontrolle der Verwaltung.
Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.

Dies ist aber nur möglich wenn der Rat seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann.
Eine funktionierende Kontrolle setzt ein funktionierendes Finanzcontrolling innerhalb der Stadtverwaltung voraus und den Willen diese Informationen – quartalsweise- an den Rat weiterzugeben.

Um dieses Grundverhältnis zwischen Rat und Verwaltung wiederherzustellen und um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in Zukunft wieder möglich zu machen und angesichts der sich jetzt offenbarenden desolaten Haushaltssituation beschließt der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück folgende Zielvorgaben:

Zielvorgaben des Rates für die Stadt Rheda-Wiedenbrück

  • Konzept zur mittelfristigen Reduktion der derzeitigen Personalausgaben um mindestens 5% bis zum 31.10.2010
  • Erreichung einer höheren Haushaltstransparenz durch differenziertere Produktdarstellung und Einführung von Kennzahlensystemen die einen interkommunalen Vergleich ermöglichen für den Gesamthaushalt einschließlich der Eigenbetriebe bis zum 31.10.2010
  • Mittelfristiges Ziel ist hier eine Vollkostenrechnung für alle Produktbereiche des städtischen Haushaltes
  • Abbau des strukturellen Defizites bis 2015
  • Quartalweises Finanz-Controlling zum schnellstmöglichen Zeitpunkt
  • Aufstellung aller freiwilligen Finanz-Leistungen der Stadt (geschätzt 5,7 Mio €) bis zum 15. 09. 2010 und Überprüfung dieser Leistungen auf ihre Notwendigkeit ab 2011
  • Einführung eines Vertragsmanagementes /-Controlling ab dem 01.01.2011
  • Vorlage eines Gesamtkonzeptes zur Stadtentwicklung (z.B. Masterplan 2020) bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
  • Einrichtung eines Kostencontrollings bei allen Baumaßnahmen über 25.000 Euro verbunden mit kontinuierlicher Berichterstattung im BPUV ab dem 01.11.2010
  • Vorlage einer abschließenden Planung zur Erweiterung der Feuer- und Rettungswache im Rahmen der vorgegebenen Budgetplanung bis zum 31.07.2010
  • Vorlage eines Sachstandsbericht zum geplanten Stadthallenneubau Reethus mit Angaben zur Kostensituation, Stellplatzfrage und Baulleitplanung bis zum 31.05.2010
  • Konzept der Investitionsplanung für Schulen und Sportstätten in Rheda-Wiedenbrück bis 2020 unter Einbeziehung der demographischen Entwicklung und Festlegung zukünftiger struktureller Qualitätsstandards im Schul- und Sportbereich bis zum 01.03.2011

    Der Aufsichtsrat der Flora Westfalica-FGS hat bereits am 01.03.2010 Zielvorgaben für den Kulturbereich definiert und beschlossen. Die Geschäftsführung hat dazu ein Konzept bis Oktober 2010 vorzulegen.

    Der Rat erwartet von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, insbesondere von Führungskräften und den Beigeordneten Herrn Bürgermeister Theo Mettenborg bei diesen Aufgabenstellungen engagiert und konstruktiv zu unterstützen.

    Die Ereichung dieser Ziele hat für den Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung höchste Priorität.

    Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist entschlossen und gewillt gegebenenfalls weitergehende und eventuell auch personelle Umstrukturierungen vorzunehmen um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden und die Lebensqualität seiner Bürgerinnen und Bürger und besonders der nachfolgenden Generationen, in Rheda-Wiedenbrück langfristig zu sichern und weiter zu entwickeln.