
Eine neue Steuer auf Finanztransaktionen – wieso das denn…?
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag auf Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa [PDF, 85 KB] vorgelegt. Eine Finanztransaktionssteuer kann spekulative Finanzgeschäfte wirksam eindämmen, die keinen Arbeitsplatz schaffen, keine Maschine herstellen, keine Investitionen tätigen. Sie bietet gute Ansatzpunkte, um den Zusammenhang zwischen der Realwirtschaft und den Kapitalmärkten wieder zu stärken.
Die Finanztransaktionssteuer ist ein einfaches, aber kluges Instrument, um auch diejenigen Produkte und Akteure an den Kosten der staatlichen Rettungspakete zu beteiligen, die die Finanzkrise und die darauf folgende Schuldenkrise fast aller Staaten in Europa wesentlich verursacht haben. Die Finanzmärkte können somit ihre Verantwortung dokumentieren und zur Finanzierung der Solidargemeinschaft beitragen, auf deren Unterstützung sie – nicht nur in der Krise – angewiesen sind. Die Einnahmen könnten zur Schuldentilgung und für Wachstum und Beschäftigung ausgegeben werden.
Eine Steuer auf Finanztransaktionen ist ein wichtiger Baustein zur Neuordnung der Finanzmärkte, für die wir uns auf nationaler wie internationaler Ebene einsetzen. Wir denken und arbeiten damit in die gleiche Richtung wie das breite gesellschaftliche Bündnis unter dem Namen „Steuer gegen Armut“, zu dem sich Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche und entwicklungspolitische Organisationen und die Kirchen zusammengeschlossen haben.
Was können wir damit erreichen?
Die Steuer wird auf den Handel mit Wertpapieren (etwa Aktien, Anleihen, Derivate, Zertifikate, Schatzbriefe), Rohstoffen und Devisen erhoben. Sie erfasst alle Geschäfte, die auf Börsen und – das ist ein wichtiger Fortschritt gegenüber einer Börsenumsatzsteuer, wie sie beispielsweise in England erhoben wird – abseits der regulierten Handelsplätze getätigt werden. Jedes Handelsgeschäft – Bemessungsgrundlage ist das Transaktionsvolumen – wird mit einem sehr geringen Steuersatz in Höhe von – je nach Ausgestaltung zwischen 0,01 Prozent bis 0,05 1 Prozent – belegt. Dies trifft diejenigen Geschäfte am stärksten, bei denen sich der Gewinn für den Spekulanten allein aus der großen Anzahl der Deals und mit einem hohen Fremdkapitalanteil (Leverage) ergibt, etwa im automatisierten Hochfrequenzhandel. Die Steuer verteuert den Handel in diesem Bereich, senkt die Rendite und macht diese „gesellschaftlich unerwünschten Transaktionen“ unattraktiv.
Die Finanztransaktionssteuer ist eigentlich ein aufeinander abgestimmtes Bündel von Steuern. Denkbar und im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen sind gestaffelte Sätze, Bemessungsgrundlagen und Freibeträge. Je riskanter, schädlicher, undurchsichtiger und kurzfristiger ein Geschäft, desto höher die steuerliche Belastung. Langfristige, risikoarme Investitionen oder vorausschauende Geschäfte, mit denen sich Banken oder Unternehmen etwa gegen Währungsrisiken oder den Ausfall von Großkreditnehmern oder wichtigen Handelspartnern absichern, können hingegen mit einem sehr geringen Steuersatz „belohnt“ werden.
Der technische Aufwand und die Verwaltungskosten der Steuererhebung sind gering. Der überwiegende Teil des weltweiten Handels mit Finanzprodukten wird über wenige elektronische Handelsplattformen und Börsen abgewickelt. Das Unternehmen SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) stellt das zentrale System für den Informationsaustausch zwischen mehr als 8.000 Banken in über 200 Ländern bereit; die Gesellschaft CLS (Continuous Linked Settlement) fungiert als sogenannte Clearingstelle für den Devisenhandel und regelt die Abrechnung und Absicherung von Währungsgeschäften oder den Handel mit Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps CDS); diese Systeme zeichnen einen Großteil der weltweiten elektronischen Transaktionen zwischen den angeschlossenen Banken, Börsen und anderen Finanzinstituten auf – und seien sie noch so schnell und zahlreich. Mittels einer minimalen Erweiterung des elektronischen „Stammblatts“ jedes Wertpapiers können alle Handelsvorgänge für die Besteuerung erfasst werden. Es ist auch nicht sehr wahrscheinlich, dass der komplette Wertpapierhandel in Steuer- und Regulierungsoasen ausweicht, wie Skeptiker häufig behaupten; die erforderliche technische Infrastruktur der Handelsplattformen – Server, Datenbanken, Hochgeschwindigkeitsnetze – ist zu aufwändig und teuer, um sie schnell auf den Cayman-Inseln oder den Bermudas zu errichten.
Und wer zahlt die Finanztransaktionssteuer?
„Zielgruppe“ der Finanztransaktionssteuer sind Banken, Hedgefonds, Devisenspekulanten oder Wertpapierhändler, die vornehmlich am kurzfristigen Profit interessiert sind. Für Überweisungen oder beim Geldabheben am Bankautomaten oder Schalter wird keine Steuer fällig. Auch Anleger, die ihre Finanzgeschäfte vorausschauend und langfristig planen und nachhaltig investieren, werden von der neuen Steuer kaum belastet.
Wer also Aktien oder Unternehmensanleihen für die Altersvorsorge kauft, sie fünf Jahre lang hält und dann weiterverkauft, hat eine Steuer von nur 0,02 Prozent pro Jahr aufzubringen (0,1 Prozent / 5 = 0,02 Prozent). Für Privatanleger, die nur selten ihre Depots umschichten, fällt das kaum ins Gewicht – verglichen mit den offenen und versteckten Kosten, die viele Fondsverwalter für Gebühren, Provisionen, Ausgabeaufschläge etc. in Rechnung stellen.
Bei kurzfristigen, spekulativen Geschäften hingegen, bei denen ein Wertpapier 100mal am Tag und an 240 Börsentagen im Jahr gehandelt wird, beläuft sich die Steuer auf 240 Prozent (0,01 Prozent*100 *240) – diese Geschäfte werden teurer und verlieren damit deutlich an Reiz. Gleiches gilt für sogenannte Churning-Transaktionen, bei denen Broker oder Fondsmanager Depotumschichtungen nur aus dem einen Grund vornehmen, um Provisionen zu erzielen. Der kleine Privatanleger hat von diesen „Luftbuchungen“ rein gar nichts – außer den Kosten.
Vier Stichworte zur Finanztransaktionssteuer
Steuereinnamen
Auch wenn Schätzungen schwierig sind und der – erwünschte und beabsichtigte – Rückgang des Wertpapierhandels schwer vorherzusehen ist: Deutschland könnte nach Berechnungen des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitut etwa 10 bis 20 Milliarden Euro jährlich einnehmen. Die EU-Kommission rechnet in ihrem Vorschlag mit 57 Milliarden europaweit, und 10 Milliarden für Deutschland – ein willkommener Beitrag, um die Verursacher der Krise an den Kosten ihrer Bewältigung zu beteiligen. Wir können damit unsere staatliche Handlungsfähigkeit bewahren, nachdem wir zur Bewältigung der Finanzkrise hohe Belastungen der öffentlichen Haushalte eingehen mussten und die Steuereinnahmen in der Rezession viel geringer ausfielen als erwartet. Die Einnahmen könnten zur Schuldentilgung und für Wachstum und Beschäftigung ausgegeben werden.
Regulierung
Die Finanztransaktionssteuer verteuert insbesondere solche spekulativen Geschäfte, die systemische Risiken in Kauf nehmen oder erzeugen, etwa das High Frequency Trading. Mit unterschiedlichen Steuersätzen in Abhängigkeit von Transparenz, Komplexität, Hebelung oder Verwobenheit mit anderen Marktteilnehmern können die Verursacher der Krise an ihren Folgekosten beteiligt und Risiken auf den Finanzmärkten zielgenau eingedämmt werden.
Aufklärung und Information
Eine Finanztransaktionssteuer kann wichtige Informationen über den weltweiten, bislang weitgehend unregulierten Handel mit sogenannten komplexen strukturierten Produkten, über versteckte Risiken und die Schleichwege des Kapitals in Steueroasen liefern. Sie setzt Anreize zur Registrierung aller Produkte, zur Verschärfung von Meldepflichten und zu einer Aufwertung überwachter Handelsplätze.
Glättung schädlicher, irrationaler Marktentwicklungen
Eine Finanztransaktionssteuer kann dabei helfen, überhitzte Märkte, übergroße Liquiditätsüberschüsse oder Verzerrungen des Preisfindungsmechanismus‘ zu beseitigen. Sie stärkt damit die Grundlagen des Marktes und trägt zu seinem besseren Funktionieren bei.
Und die Argumente der Skeptiker?
Diese Steuer hätte die Krise auch nicht verhindert!“
Das ist wahrscheinlich richtig, denn die Krise hatte ja auch nicht nur eine Ursache – da waren ja auch noch Aufsichtsräte und Bankvorstände, Wirtschaftsprüfer und Rating-Analysten, Hedge-Fonds-Manager und Zweckgesellschaften, renditehungrige Investoren und fatale Fehlentscheidungen der US-Notenbank, blauäugige Kreditnehmer und skrupellose Kreditgeber… Für eine wirksame Reform der Finanzmarktaufsicht brauchen wir auch neue Eigenkapitalvorschriften, Vergütungsregeln, Vorgaben für eine strengere Haftung aller Verantwortlichen, kluge Anweisungen für das Risikomanagement und die Abwicklung von Instituten im Insolvenzfall… auf der Aufgabenliste steht weit mehr als nur eine Finanztransaktionssteuer.
„Nationale Alleingänge bringen doch überhaupt nix!“
Ein Hauptargument gegen die Erhebung der Steuer ist die Angst vor Verlagerung in andere Regionen. Diese Angst ist aber überzogen. Zum einen würde für die Erhebung der Steuer das sogenannten Sitzlandprinzip gelten: Im Klartext: Eine deutsche Bank oder ein deutscher Privatanleger, der ein Geschäft über die Londoner Börse abwickelt, muss trotzdem in Deutschland die Transaktionssteuer zahlen, wenn er dort gemeldet ist. Das lässt sich auch durchsetzen: Nach EU-Richtlinien sind alle Steuerbehörden in Europa verpflichtet, anderen Ländern Auskunft zu geben. Alle elektronischen Geldtransfers lassen sich über das Swift-System (ein elektronisches System) zurückverfolgen. Auch die Eigentumsverhältnisse von Tochtergesellschaften zum Beispiel in Großbritannien ließen sich nicht verheimlichen.
Im Übrigen haben zahlreiche Länder – Brasilien, New York und sogar Großbritannien – Börsenumsatzsteuern auf bestimmte Umsätze, ohne dass das die Attraktivität der Marktplätze nennenswert beeinträchtigt hätte.
Hätten wir immer nur darauf geschaut, was andere machen, wären wir nun nicht Weltmarktführer bei der Umwelt- und Energietechnik. Als die SPD-geführte Bundesregierung vor zehn Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einführte, hatten wir nämlich die gleiche Diskussion.
„Das macht doch nur die kleinen Riester-Sparer arm!“
Dieses Argument ist falsch, wie auch alle unabhängigen Experten in ihren Ausführungen bei der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags verdeutlicht haben.
Nach dem Konzept der EU-Kommission sollen Käufe von Aktien und Anleihen mit einem Mindestsatz von 0,1 Prozent belastet werden. Für Privatanleger, die nur selten ihre Depots umschichten, fällt das kaum ins Gewicht – die Depotgebühren und sonstigen Transaktionskosten fallen hingegen deutlich mehr ins Gewich
Quelle: www.spd.de/aktuelles/finanztransaktionssteuer