
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nach einem langen Entscheidungsprozess, der sich in hohem Maße an den Wünschen und Erwartungen der betroffenen Eltern orientierte, entschied sich der Rat unserer Stadt in einer demokratischen Mehrheitsentscheidung für eine Umgestaltung der Schullandschaft.
Durch diese Neuordnung haben wir erreicht, dass
- Kinder in Rheda-Wiedenbrück von längerem gemeinsamem Lernen profitieren
- auch in Zukunft alle Schulabschlüsse im Stadtgebiet erreicht werden können
- es einen Weg zum Abitur nach 12 oder 13 Jahren gibt
- ein attraktives, zeitgemäßes und wohnortnahes Schulangebot trotz sinkender Schülerzahlen und drohender Schulschließungen gesichert ist
- das Angebot weiterführender Schulen sich am Wahlverhalten der Eltern orientiert
- es eine breite Zustimmung der betroffenen Eltern und ihrer Kinder zum Schulangebot in Rheda- Wiedenbrück gibt
- die Abwanderung von Schülern und Schülerinnen aus der Stadt zu den Gesamtschulen in Gütersloh und Herzebrock-Clarholz gestoppt werden konnte
Eine Wiedereinführung der EBR wird das Erreichte gefährden sowie Eltern und Kinder nachhaltig verunsichern.
Um eine sichere und zuverlässige Zukunft unserer weiterführenden Schulen zu gewährleisten, nehmen Sie am 24.11.2013 Ihr Bürgerrecht wahr.
Antworten Sie auf die Frage „Soll die Ernst-Barlach- Realschule (EBR) am selben Standort in ihrer jetzigen Schulform als eigenständige Realschule erhalten bleiben?“ mit „Nein“!