Flugblatt der SPDDeutschland will die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
Endlich kommt in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Aber wann? Wie genau wird er funktionieren? Wer legt die Höhe fest? Viele Einzelheiten werden im Gesetzgebungsverfahren noch erarbeitet. Aber die Leitplanken sind klar und verbindlich. 2015, -16, -17 sind wichtige Jahre auf dem Weg zu guten Löhnen und einer starken Tarifbindung. Das sind die Fakten:
WANN KOMMT DER MINDESTLOHN ?
Wenn die SPD-Mitglieder dem Koalitionsvertrag zustimmen, wird es zu den ersten großen Reformen der neuen Bundesregierung zählen: Das Gesetz für einen flächendeckenden Mindestlohn. Bereits am 1. Januar 2015 werden bei vielen Millionen Beschäftigten in Deutschland deutlich mehr auf dem Lohnzettel stehen.
GIBT ES AUSNAHMEN ?
Grundsätzlich: Nein. Lediglich in einer Übergangszeit bis Ende 2016 können gültige Tarifverträge unangetastet bleiben. Das stärkt die Position der Gewerkschaften, weil Arbeitgeber nicht mehr in den ungeregelten Bereich ausweichen können. Al- so wird es ab Anfang 2015 nur noch Tariflöhne oder den gesetzlichen Mindestlohn geben. Und das gilt für jede abhängige und weisungsgebundene Beschäftigung, wie es im Koalitionsvertrag heißt für alle Branchen in ganz Deutschland. Das heißt: Fast 7 Millionen Frauen und Männer werden künftig mehr Lohn bekommen.
WIE HOCH WIRD DER MINDESTLOHN SEIN ?
Zum Start wird der Mindestlohn gesetzlich auf 8,50 pro Stunde festgelegt. In regelmäßigen Abständen wird die Mindestlohnhöhe überprüft und angepasst. Das erste Mal wird dies im Juni 2017 sein mit Wirkung zum 1. Januar 2018.
…UND WER LEGT DAS FEST ?
Eine Kommission aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, die im Wechsel zusätzlich eine Vorsitzende oder einen Vor- sitzenden berufen. Außerdem können sie jeweils noch wissenschaftliche Beratung dazuholen (1 plus 1, ohne Stimmrecht).