Der eklatante Wohnungsmangel und die in den vergangenen Jahren in unserer Stadt in ungeahnte Höhen gestiegenen Mietpreise stellen unsere Stadt in unseren Augen vor eine Aufgabe, welcher sie sich endlich konsequent stellen muss. Wir fordern darum finanzielle Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro zur Gründung und Kapitalausstattung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in den Haushalt einzustellen, sowie zu prüfen, wie im Besitz der Stadt befindliches Wohnbauland an diese Gesellschaft überführt werden kann.
Die Begründung für unseren Antrag lautet:
Rheda-Wiedenbrück ist jetzt bereits seit dem Jahr 2014 vor dem Oberzentrum Bielefeld und der Stadt Gütersloh der Spitzenreiter in weiten Teilen Ostwestfalen-Lippes, was die Höhe der Mietpreise angeht. (Quelle: F + B Wohnindex Deutschland, Quartal 3 2019, Westfalen-Blatt vom 26.10.19).
Auch bei den Kaufpreisen für Eigentumswohnungen sieht es nicht anders aus, hier liegt man hinter Bielefeld und Gütersloh auf Platz 3 (Quelle: dito).
Gleichzeitig verfügen die Bürgerinnen und Bürger Rheda-Wiedenbrücks (ohne Werksvertragsarbeitnehmer) innerhalb der 13 Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh über das viertniedrigste Durchschnittseinkommen (Strukturbericht Kreis Gütersloh, 24. Juni 2019).
Der eklatante Mangel an Wohnraum – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger mit sogenanntem Wohnberechtigungsschein – ist Politik und Verwaltung seit mindestens 2015 hinlänglich bekannt.
In die Haushaltsplanung 2016 wurden bereits finanzielle Mittel zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft eingestellt. Dieses wurde bei einer Nein-Stimme vom Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück beschlossen.
Die damaligen Diskussionen und Begutachtungen zum Thema „Wohnungsbaugesellschaft“ wurden mit der Begründung, zunächst einmal die zukünftigen Bedarfe erheben zu wollen, auf Antrag der CDU-Fraktion am 28.11.2016 endgültig zurückgestellt, nachdem bereits im März 2016 die Beratungen nach den Darlegungen der KUB Kommunal- und Unternehmensberatung Hannover vertagt wurden. Seitdem gab es keine Beratungen mehr zu der Thematik.
Die in Auftrag gegebene Wohnraumstudie hat schon bei der Bekanntgabe der Zwischenergebnisse zum Ende des Jahres 2017 einen Bedarf von bis zu über 3.300 Wohnungen in den nächsten Jahren klar aufgezeigt. Daran hat auch die endgültige Fassung der Wohnraumstudie nicht mehr geändert. Das Thema „Wohnungsbaugesellschaft“ ruht dennoch.
Die vorliegenden Zahlen der Verwaltung über den geschaffenen Wohnraum belegen hierbei, dass in den letzten 3 Jahren die notwendige Anzahl an jährlich 180 neu zu schaffenden Wohnungen nicht erreicht wurde (2017: 204 Wohnungen, 2018: 121 Wohnungen, 2019: 82 Wohnungen bis Oktober). Selbst die ca. 230 zu erwartenden Wohneinheiten in den größeren Baugebieten „Am Rondell“ und „Varenseller Straße“ würden nach – fiktivem – Abschluss ihrer Bebauung bis Ende 2022 und bei vollständiger Sozialbindung nicht ausreichen, um das Wohnungsbaudefizit der vergangenen Jahre auszugleichen, zumal in den kommenden 3 Jahren 167 Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück aus der Sozialbindung fallen werden.
In den Jahren 2014 bis 2019 wurden insgesamt 58 geförderte Wohnungen mit Sozialbindung in Rheda-Wiedenbrück errichtet. Notwendig wären 60 Wohnungen pro Jahr.
Nachfolgend finden Sie unseren vollständigen Antrag, den wir Ihnen zur Information zum Download zur Verfügung stellen: