Was geht rechtlich an der Kolpingstraße?

Im Wahlkampf (durch „move“) und direkt danach (durch die FWG) ist das Thema Kolpingstraße erneut thematisiert worden. Tenor der Aussagen bzw. des Antrages war/ist, dort aus den aktuellen Planungen auszusteigen und nur eine reine Wohnbebauung zuzulassen.

Bevor sich Politik aber weiter mit dieser Diskussion befassen kann, muss Seitens der Stadt eine klare Aussage dazu getroffen werden, welche rechtlichen Möglichkeiten die Stadt nun (auf eventuellen Beschluss der Politik) hat und welche Konsequenzen aus diesen Möglichkeiten folgen können. Die SPD-Fraktion hat aus diesem Grund einen Fragenkatalog an den Bürgermeister übersandt, mit der Bitte, diese Fragen in der nächsten Sitzung des Bauausschusses (evtl. am 10.12.2020) auch für die Öffentlichkeit zu beantworten.
Die SPD-Fraktion möchte u. a. wissen:

1. Inwieweit ist es rechtlich möglich, dieses bereits beschlossene und eingeleitete Bauleitverfahren zu stoppen, so lange der Investor seine Verpflichtungen inklusive Vorlage des Verkehrsgutachtens erfüllt? Welche Mittel sind dafür vorgesehen?
2. Hat der Investor, der zwischenzeitlich Eigentümer des Grundstücks geworden ist, einen Anspruch auf Durchführung der beschlossenen Bauleitplanung, die er ggf. gerichtlich durchsetzen könnte?
3. Hat der Investor bei einer Planungsänderung durch den Stadtrat Regressansprüche gegen die Stadt, ggf. in welcher Höhe?
4. Müssen einzelne Ratsmitglieder, die für eine Änderung der Bauleitplanung stimmen, im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Urteil gegen die Stadt ggf. mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen?

In dem Zusammenhang möchten wir von der Stadt über den aktuellen Stand der Planung, insbesondere über das aktuell immer noch nicht vorliegende Verkehrsgutachten informiert werden. Auch hierzu wurden an die Verwaltung Fragen übermittelt:

1. Liegt das Verkehrsgutachten bereits vor bzw. wann ist damit zu rechnen? Hat der Investor hier eine Frist einzuhalten?
2. Hat der Investor bereits feste Mieter für das Fachmarktzentrum? Welche sind das? Sind diese Mieter bereits vertraglich gebunden?
3. Wie ist das weitere Vorgehen für den Fall, dass der Investor das Verkehrsgutachten nicht oder nicht mit einem für ihn positivem Ergebnis vorlegen kann