Unsere Anfrage wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2023 durch die Verwaltung inhaltlich wie folgt beantwortet:
Frage 1: Wie viele Anlieger der Stadt Rheda-Wiedenbrück werden anhand der in der Richtlinie enthaltenen Einschränkungen keine 100%-tige Kostenübernahme für Straßenausbaubeiträge erhalten?
Antwort der Verwaltung: Im Dezember 2022 wurde die Straßenbaumaßnahme „An der Hofwiese“ abgerechnet. Dies war die letzte beitragspflichtige Maßnahme, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllte, da der Ausbaubeschluss vor dem 01.01.2018 gefasst wurde. Hier waren 12 Grundstücke betroffen.
Alle beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen, die noch in Zukunft abgerechnet werden müssen, sind förderfähig. Sollte die Förderung durch die NRW.BANK jeweils bewilligt werden, werden die Anlieger keine Straßenbaubeiträge zahlen müssen.
Frage 2: Sind die betroffenen Anlieger darüber informiert, dass sie noch zu Straßenausbau-beiträgen herangezogen werden?
Antwort der Verwaltung: In den bisherigen und zukünftigen Informationsveranstaltungen wurde bzw. wird darauf hingewiesen, dass die jeweilige Straßenbaumaßnahme förderfähig ist und ein Förderantrag seitens der Stadt gestellt wird. Es wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass für die Bewilligung die NRW.BANK zuständig ist. In der Vergangenheit wurden bisher alle Anträge bewilligt. Sollte ein Antrag in Zukunft einmal abgelehnt werden, ist aufgrund der geltenden Rechtslage ein Beitragsverfahren durchzuführen. Auf diese theoretische Möglichkeit werden die Anlieger ebenfalls in den Informationsveranstaltungen hingewiesen.
Frage 3: Wie viele Maßnahmen davon sind schon im Bau, wie viele werden erst ab 2023 beginnen?
Antwort der Verwaltung: Nicht-förderfähige Maßnahmen befinden sich aktuell nicht im Bau. Alle zukünftigen beitragspflichtigen Maßnahmen werden förderfähig sein.
Frage 4: Ab wann gelten Straßenausbaubeiträge als bestandskräftig festgesetzt?
Antwort der Verwaltung: Straßenausbaubeiträge sind bestandskräftig, wenn der Straßenbaubeitragsbescheid unanfechtbar geworden ist, d. h. wenn keine Rechtsmittel mehr erhoben werden können.
Anmerkung der SPD-Fraktion: Zwar sieht die Richtlinie des Landes eine 100-prozentige Förderfähigkeit und damit Entlastung der Anlieger vor. Aber zugleich enthält die Richtlinie auch den Hinweis, dass damit keine verbindliche Förderzusage verbunden sei. Wenn der Topf mit den jährlichen 65 Millionen leer sei, bleibe der Anlieger auf den zu zahlenden Kosten sitzen. Wir hoffen für die Bürger*innen unserer Stadt, dass sie davon nicht betroffen sein werden. Wir werden den Prozess weiterhin kritisch begleiten.