Anfrage zum Gewaltschutzkonzept Kitas

Wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen sie vor jeder Form von Gewalt geschützt werden - von der Kindertageseinrichtung über Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, die nicht im Elternhaus leben können, bis hin zur Frühförderung für die ganz Kleinent; sagt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Detlef Nacke

Wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen sie vor jeder Form von Gewalt
geschützt werden – von der Kindertageseinrichtung über Wohngruppen für Kinder
und Jugendliche, die nicht im Elternhaus leben können, bis hin zur Frühförderung für
die ganz Kleinen; sagt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Detlef Nacke.
Vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals von Lügde sind Einrichtungen, die
Kinder und Jugendliche betreuen, seit Kurzem verpflichtet, spezielle
Gewaltschutzkonzepte vorzulegen. Es geht darum, wie Kinder vor Gewalt und
sexuellem Missbrauch geschützt werden können und wie Machtmissbrauch
verhindert werden kann.
Im Zuge der SGB VIII-Reform hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für die
Genehmigung des Betriebs von Einrichtungen und den Betrieb bestehender
Einrichtungen das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes verlangt und gesetzlich
verankert. Das gilt für Vereine, aber auch für Kindertageseinrichtungen.
„Damit sollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen und der Schutz vor Gewalt in
Einrichtungen sichergestellt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese
Einrichtungen und Anbieter die Gewaltschutzkonzepte anwenden und regelmäßig
überprüfen müssen“: erklärte Nacke weiter.
Die SPD-Fraktion möchte wissen wie sich die Situation in den Rheda-Wiedenbrücker
Kitas darstellt. In Presseberichten der letzten Wochen ist nicht nur von einem Anstieg
der Meldungen über Gewalt in NRW-Kitas berichtet worden, sondern auch darüber,
dass durchaus nicht in allen Kitas entsprechende Schutzkonzepte vorliegen.
Die Sozialdemokraten fragen u. a. ob für alle Kitas im Stadtgebiet ein Gewaltschutzkonzept vorliegt und wenn nein, wann ist damit zu rechnen. Sowie in welcher Form die Verwaltung Einfluss bei der Erstellung dieser Konzepte nimmt (Unterstützung, Einforderung von Fristen, Konsequenzen bei fehlendem Vorliegen des Konzeptes).